Sperrzeit im HVV- ein alter Hut!

Ein Presse-Artikel von Irene und Heinz Förster vom ADFC Halstenbek

Wir haben uns schon öfter gefragt, warum die Sperrzeiten für Fahrräder im HVV immer noch gelten. Viele halten sich nicht daran, und die, die erwischt werden, zahlen eine hohe Strafe.

Wir finden: Die Sperrzeiten im HVV müssen mal überdacht und nach Möglichkeit abgeschafft werden. In Hamburg und um Hamburg herum bis Itzehoe, bis Ratzeburg, Reinfeld, Freiburg/Elbe, Amelinghausen, Kaltenkirchen – in diesem großen Gebiet gelten die Sperrzeiten und sie betreffen deshalb auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Dabei möchte Hamburg Fahrradstadt werden und zur Verkehrswende gehört auch die Mitnahme von Rädern zu jeder Zeit. Im Hamburger Osten werden Räder bisher nur auf den Hauptlinien mitgenommen.

Die Dörfer sind da abgehängt. Diese ländlichen Gebiete gehören auch zum HVV und der muss unbedingt umdenken und fahrradfreundlicher werden. Die Busse, wo es gestattet ist, dürfen zwei Fahrräder mitnehmen. Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice konzentrieren die Fahrgastströme nicht mehr auf die Sperrzeiten. Diese festgelegten Zeiten sind insofern schon alte Hüte. Der HVV mit seinem großen Gebiet hat zur Folge, dass Radfahrende und Radtouristen in diesem großen Gebiet gehandicapt sind. Haseldorf und Marsch werben mit Radtouren an der Elbe entlang nach Hamburg. Touristen werden von den Sperrzeiten überrascht. Von den Sperrzeiten betroffen sind auch Radreisende, die in Hamburg einen Fernzug erreichen wollen, denn sie dürfen nicht nach Hamburg hineinfahren. Die Fahrräder tragen dabei das ganze Gepäck für eine längere Reise. Wo ist der Sinn?

Wann sind die Sperrzeiten?
(S-, U-, A-Bahnen und in einigen Bussen)
Mo-Fr von 6-9 Uhr und von 16-18 Uhr
Ganztägig erlaubt ist die Fahrradmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember, während der Hamburger Sommerferien (nur Bahn, nicht Bus) sowie wenn die Sicherheit nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht eingeschränkt oder belästigt werden.